Seniorenfeindlichkeit
von Roma Szczocarz
Erklärung
„Seniorenfeindlichkeit“
bezeichnet eine Diskriminierung aufgrund des Alters.
Hierbei finden drei Prozesse gleichzeitig statt:
- Eine Etikettierung d.h. die Zuordnung einer Person zu einer Altersgruppe
- Eine Stereotypisierung d.h. die negative Bewertung von Eigenschaften einer
Personengruppe hier: Altersgruppe
- Eine Diskriminierung, d.h. ein negatives Verhalten gegenüber der Person
aufgrund der zugeordneten stereotypen Eigenschaften.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein Verbot einer
Altersdiskriminierung enthalten, im Artikel 3, Absatz 1 und auch in der
Europäischen Menschenrechtskonvention.
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