Alle Religionen haben ihre eigenen Vorstellungen über die letzte Zeit des
Lebens. So unterschiedlich sie auch sind, eines ist allen gemein: die Ehrfurcht
vor dem Alter.
In der Halacha sind die Gesetzesvorschriften zusammengefasst, die sich aus dem
Pentateuch, (Fünf Bücher Mose) herleiten. Sie umfasst den Lebensinhalt und die
Lebensführung, die Gebote und Verbote der mündlichen und schriftlichen
Überlieferung.
Der Begriff "Alter" kann sich sowohl auf das chronologische Alter als
auch auf den körperlichen Zustand eines Menschen beziehen. Viele Bibelstellen
sagen etwas über das Alter zur damaligen Zeit aus und geben gleichzeitig
Hinweise für die Lebensführung.
"Unser Leben währet siebzig Jahre, und wenn's hoch kommt, so sind's
achtzig Jahre, ...." "Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen,
auf dass wir klug werden."
Psalmen Kapitel 90.10 und 12
Nach Überlieferung hat der alte Mensch seinen Platz in der Familie.
Spr 17,6 "Der Alten Krone sind Kindeskinder, und der Kinder Ehre sind ihre
Väter."
3 Mose 19,32 "Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten
ehren ..."
In 5 Mose 6,2 verspricht die Tora langes Leben. "Wenn du den Herrn, deinen
Gott, fürchtest, indem du auf alle seine Gesetze und Gebote, ... dein ganzes
Leben lang achtest, ... wirst du lange leben."
Der Alternde bedarf keiner besonderen Hilfestellung durch außerhäusliche
Personen und findet diesbezüglich auch keine Erwähnung in der Tora. Im
Unterschied dazu werden Witwen, Waisen und Fremde besonders benannt.
Jer 7,6 "... und keine Gewalt übt gegen Fremdlinge, Waisen und Witwen
..."
2 Mose 22,21 "Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken."
5 Mose 10,18 "... und schafft Recht den Waisen und Witwen ..."
Wohltätigkeit und Hilfsbereitschaft gehören zu den Geboten im Judentum.
Zahlreiche Organisationen zur Armenhilfe, Krankenpflege oder Bestattung der
Toten waren vorhanden. Jedoch wurden erst in der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhunderts in Krakau und 1749 in Amsterdam die ersten Altenheime für jüdische
Mitbürger gegründet.
Heute gehören sie zum Alltag des jüdischen Lebens wie in allen anderen
Religionen auch.
Menschen begegnen dem Gealterten mit tiefem Respekt.
Die Augen verschließt man jedoch nicht vor den körperlichen Gebrechen und
Einschränkungen, die das Alter mit sich bringen kann. Grundsätzlich versteht man
jedoch ein langes Leben als Segen. Das Alter wird mit der Hoffnung erwartet,
gute Dinge vollbringen zu können und Zeit für das Studium der Tora zu haben. In
der Gewissheit, einen reichen Schatz an Lebensweisheiten zu besitzen wird man
sich nicht mit Bedeutungslosem abgeben.
Die Weisen und die schriftliche Lehre des Judentums raten den Menschen, sich
schon in jungen Jahren körperlich und geistig auf das Alter vorzubereiten. Die
intensive Beschäftigung mit der Tora schenkt im Alter Weisheit und Klarheit,
was den Menschen, die sich nicht mit der Tora befassen, versagt bleibt.
Die ältere Frau unterscheidet sich von einer jungen Frau schon durch die
Kleidung. Aufgabe aller älteren Menschen ist es, Kranke zu besuchen und sich an
der Beerdigung der Toten zu beteiligen. In der Pflege und Heilung der alten und
jungen Kranken wird kein Unterschied gemacht.
Jeder ist verpflichtet, seinen Sitz in öffentlichen Verkehrsmitteln einem alten
Menschen anzubieten. Allerdings sind Handwerker während ihrer Arbeit von diesem
Gebot befreit. Erhebt man sich vor einem älteren, so darf man sich nicht vor
diesem wieder hinsetzen.
Unterschiedliche Auffassung besteht darüber, wann diese Altersgrenze erreicht
ist, ob bei 60 oder 70 Jahren.
Im Alter Verwitwete sollen nicht allein bleiben. Der Witwer suche sich eine
Frau. Die Witwe suche sich einen Mann, aber annähernd gleichen Alters. Benötigt
eine Frau nicht mehr das rituelle Tauchbad (Mikwe), so ist ihr Mann trotzdem
verpflichtet, sich am Bau eines Bades zu beteiligen.
Es ist ein Gebot und Akt der Liebe, die alten Eltern bei sich wohnen zu lassen
und zu versorgen. Ist ein Ehepartner gegen den Einzug der Eltern des anderen
Partners, kann er nicht gezwungen werden. Ein Vater ist gut beraten, wenn er
die Möglichkeit hat, bei der Tochter zu wohnen. Bei Streitigkeiten, so hat man
erfahren, ist ein Schwiegersohn eher zu beschwichtigen als eine Schwiegertochter.
Noch immer gilt das Wort: 3 Mose 19,32 "Vor einem grauen Haupt sollst du
aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin
der HERR."
Menschen über 80 ist das rituelle Schlachten nicht mehr erlaubt. Dies gilt auch
für die rituelle Beschneidung eines Neugeborenen.
Hat ein Richter über Menschenleben zu entscheiden, darf er in diesem Alter
nicht mehr im Sanhedrin (im jüdischen Gericht) dienen.
Alte Menschen sind von sämtlichen Steuern befreit, da sie nicht mehr verdienen.
Das Gebot der Wohltätigkeit bleibt aber weiterhin bestehen. Für jüdische
Soldaten ist die Altersbegrenzung 60 Jahre.
Den älteren Menschen wird geraten, bei Erreichen eines bestimmten Alters die
Stellung aufzugeben. Ist keine Absprache zur Beendigung der Arbeitszeit
festgelegt, so soll man ihn aufgrund seines Alters nicht aus dem Amt drängen,
es sei denn, er hat sich etwas zuschulden kommen lassen oder er ist nicht mehr
voll arbeitsfähig.
Ist in einem öffentlichen Amt keine Arbeitszeitbegrenzung festgelegt, so ist
die Gemeinde verpflichtet, diese Person zu ernähren und auch weiterhin den Lohn
zu zahlen, falls sie nicht mehr voll leistungsfähig ist.
Am Versöhnungstag, Jom Kippurim, müssen alte und schwache Menschen nicht
fasten.
Stets wird der ältere vor dem jüngeren Menschen zur Toralesung aufgerufen.
So regelt es die Sitzordnung, dass die Älteren vorne in der Synagoge mit dem
Rücken zur Lade sitzen, während die Gemeinde mit Blick zu den Ältesten und zur
Lade Platz nimmt.
Auch Rabbiner, Vorsänger und Synagogenvorsteher in Führungspositionen soll man
aufgrund des Alters nicht aus der Stellung drängen, solange sie ihre Aufgaben
erfüllen und allen Erfordernissen gerecht werden können. Dies gilt auch für
Schuldiener.
Dies sind Beispiele aus verschiedenen jüdischen Schriften wie z.B. der Tora und
den Überlieferungen der Weisen, die den Umgang der Gemeinschaft mit den
Ältesten regeln. Jeder Mensch wird in seiner Einzigartigkeit geachtet. So wird
auch jedem alten Menschen bis ins hohe Alter zugestanden, entscheiden zu
können.
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Bericht des Rabbiner Tsevi Weinman, Berlin
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